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Lexikon - Glossar Zauggs Zettelkasten
Duden (Universal-, Herkunfts-, Bedeutungs-, Fremdwörterbuch)be|ur|tei|len <schwaches Verb; hat>:
© Duden ‒ Deutsches Universalwörterbuch, 9. Aufl. Berlin 2019
be|ur|tei|len [bə'ʔu:ɐ̯taɪ̯lən] <transitiv; hat>:
© Duden ‒ Das Bedeutungswörterbuch, 5. Aufl. Berlin 2018
Urteil: Das Substantiv mittelhochdeutsch urteil, althochdeutsch urteil(i) ist eine Bildung zu dem Präfixverb erteilen und bedeutete ursprünglich »das, was man erteilt«. Diese allgemeine Bedeutung wurde früh eingeengt auf »Wahrspruch, den der Richter erteilt; richterliche Entscheidung in einem Rechtsstreit«. Erst in jüngerer Zeit wird das Wort auch im Sinne von »Äußerung einer Ansicht; abwägende Stellungnahme« verwendet. ‒ Ableitung: urteilen »seine Meinung äußern; sich ein Urteil bilden« (mittelhochdeutsch urteilen, die Bedeutungsentwicklung wie beim Substantiv), dazu aburteilen »verurteilen« (17. Jahrhundert), beurteilen »zu etwas Stellung nehmen, seine Meinung äußern« (18. Jahrhundert) und verurteilen »durch Gerichtsbeschluss mit einer Strafe belegen; völlig ablehnen, verdammen« (mittelhochdeutsch verurteilen). © Duden ‒ Das Herkunftswörterbuch, 6., neu bearbeitete Auflage 2020
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Synonyme:
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