Glossar
Hier werden wichtige Begriffe definiert. Ich nutze dazu
- die Faktoren von Hattie aus www.lernensichtbarmachen.net,
- den Duden;
- Wikipedia
- meine eigenen subjektiven Definitionen.
Lexikon
Begriff | Definition | |||
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Anforderungen |
Lexikon - Glossar Zauggs Zettelkasten
Zauggs Idee dazuAnforderungen (die Liste der Anforderungen) entstehen aus der Übersetzung der Lehrplanforderungen an die Lernenden. Die Lehrperson definiert damit, was sie am Schluss der Lerneinheit summativ überprüfen und eventuell auch bewerten wird. Die Liste wird im Verlauf der Lernarbeit immer konkreter und nähert sich Erfüllungskriterien an. Ich ersetze mit dem Begriff "Anforderungen" den üblicherweise benutzten Begriff "Lernziele", weil ich der Überzeugung bin, dass die Lernziele den Lernenden gehören, also auch von ihnen formuliert sein müssen und mehr Individuelles enthalten können als bloss die Anforderungen. Die Arbeit an der Lernzielbildung mit den Lernenden hat einen hohemn Stellenwert in der Phase "Lernen initiieren". Duden (Universal-, Herkunfts-, Bedeutungs-, Fremdwörterbuch)An|for|de|rung ['anfɔrdərʊŋ], die; -, -en:
© Duden ‒ Das Bedeutungswörterbuch, 5. Aufl. Berlin 2018
Ạn|for|de|rung , die; -, -en:
© Duden ‒ Deutsches Universalwörterbuch, 9. Aufl. Berlin 2019
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Anforderungskatalog |
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Advance Organizer |
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Zauggs Idee dazu
Hattie: Lernen sichtbar machen (www.lernensichtbarmachen.ch)
FaktorenbeschreibungDefinition nach Hattie(2015, S. 199f) Synonym: Verhaltensziele engl. Originalbegriff: Behavioral objectives/adjunct questions Effektstärke in Bezug auf SchülerleistungenBeywl/Zierer (2018): d = 0,42 (Interpretationshilfe zur Effektstärke) Die Effektstärke gemäß aktueller Datenlage in der Visible LearningTM MetaX Plattform findet sich über den Hyperlink des englischsprachigen Originalbegriffs. Behavioral / advance organizers In diesem Zusammenhang auch interessant
Materialien für die Praxis
Weiterführende Literatur und StudienWeiterführende Literatur
Links
Studien
Quellen
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Absicht |
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Zauggs Idee dazuIn der Absicht formuliert die Lehrperson ihre Interpretation und ihren persönlichen Bezug zu den im Lehrplan vorgegebenen Lehrzielen einer Lerneinheit. Sie beschreibt die Hauptausrichtung der Anforderungen an die Lernenden in der folgenden Unterrichtseinheit, den „Gewinn“ für die Lernenden und das geplante Lehr-Lern-Setting.Absichten oder Intentionen sind mentale Zustände, in denen sich der Handelnde auf eine bestimmte Handlung festlegt. Den Plan zu haben, morgen den Zoo zu besuchen, ist ein Beispiel für eine Absicht. Der Handlungsplan ist der Inhalt der Absicht, während die Festlegung die Einstellung zu diesem Inhalt ist. Andere mentale Zustände können Handlungspläne zum Inhalt haben, wie wenn man einen Plan bewundert, unterscheiden sich aber von Absichten, da sie keine praktische Festlegung zur Umsetzung dieses Plans beinhalten. Erfolgreiche Absichten rufen den beabsichtigten Handlungsablauf hervor, während erfolglose Absichten dies nicht tun. Absichten haben, wie viele andere mentale Zustände, Intentionalität: Sie stellen mögliche Sachverhalte dar. Absichtstheorien versuchen, die charakteristischen Merkmale von Absichten zu erfassen. Laut dem traditionell vorherrschenden Ansatz ist eine Absicht nichts anderes als Wunsch, eine bestimmte Handlung auszuführen, und die Überzeugung, dass man diese Handlung ausführen wird. Solche Ansätze werden häufig aufgrund der Tatsache kritisiert, dass weder Überzeugung noch Wunsch eine praktische Festlegung zur Durchführung einer Handlung beinhalten, was häufig durch verschiedene Gegenbeispiele veranschaulicht wird. Die Evaluationstheorie versucht, dieses Problem zu überwinden, indem sie die Absicht in Bezug auf unbedingte Evaluationen erklärt. Das heißt, dass Absichten die beabsichtigte Handlungsweise nicht nur als in gewisser Hinsicht gut darstellen, wie dies bei Wünschen der Fall ist, sondern als alles in allem gut. Dieser Ansatz hat Probleme bei der Erklärung von Fällen von Akrasia, d. h. dass Personen nicht immer das beabsichtigen, was sie für die beste Handlungsweise halten. Eine eng verwandte Theorie identifiziert Absichten nicht mit unbedingten Evaluationen, sondern mit vorherrschenden Wünschen. Sie besagt, dass die Absicht, etwas zu tun, darin besteht, es am meisten zu wünschen. Gegner dieses Ansatzes haben verschiedene Gegenbeispiele formuliert, um zu zeigen, dass Absichten nicht immer mit dem stärksten Wunsch der Person übereinstimmen. Ein anderer Ansatz als die bisher erwähnten Theorien geht auf Elizabeth Anscombe zurück und weist die Unterscheidung zwischen Absichten und Handlungen zurück. Ihrer Ansicht nach ist die Absicht, ein Ziel zu erreichen, bereits eine Form des Handelns auf dieses Ziel hin und daher kein eigenständiger mentaler Zustand. Diese Sichtweise hat Schwierigkeiten, Fälle zu erklären, in denen Absichten und Handlungen scheinbar getrennt auftreten, z. B. wenn die Person derzeit nichts zur Verwirklichung ihres Plans unternimmt oder im Falle von gescheiterten Handlungen. Die Selbstreferentialitätstheorie besagt, dass Absichten selbstreferenziell sind, d. h. dass sie nicht nur eine Vorstellung der beabsichtigten Handlungsweise beinhalten, sondern zugleich sich selbst als Ursache der Handlung repräsentieren. Die Behauptung, dass dies auf der Ebene des Inhalts der Absicht geschieht, ist jedoch umstritten. Der Begriff „Absicht“ bezieht sich auf eine Gruppe verwandter Phänomene. Aus diesem Grund unterscheiden Theoretiker oft verschiedene Arten von Absichten, um Missverständnisse zu vermeiden. Die meistdiskutierte Unterscheidung ist die zwischen prospektiven und unmittelbaren Absichten. Bei prospektiven Absichten, auch als „prior intentions“ bezeichnet, geht es um Pläne für die Zukunft. Sie lassen sich danach unterteilen, wie weit sie in die Zukunft reichen: Proximale Absichten betreffen Pläne für das, was man sofort tun möchte, während distale Absichten sich auf eine weiter entfernte Zukunft beziehen. Unmittelbare Absichten hingegen sind Absichten, die den Handelnden leiten, während er die betreffende Handlung ausführt. Sie werden auch als „handlungsbezogene“ Absichten oder „intentions-in-action“ bezeichnet. Der Begriff „Absicht“ bezieht sich in der Regel auf erwartete Mittel oder Ziele, die den Handelnden motivieren. In einigen Fällen kann er sich aber auch auf erwartete Nebeneffekte beziehen, die für den Handelnden weder Mittel noch Zweck sind. In diesem Fall wird manchmal der Begriff „oblique Intention“ verwendet. Absichten sind rational bewertbar: Sie sind entweder rational oder irrational. Bewusste Absichten sind die paradigmatische Form der Absicht: Bei ihnen ist sich der Handelnde seiner Ziele bewusst. Es wurde jedoch vorgeschlagen, dass Handlungen auch von unbewussten Absichten geleitet werden können, deren sich der Handelnde nicht bewusst ist. Der Bildung von Absichten geht manchmal die Überlegung bezüglich vielversprechender Handlungsalternativen voraus. Sie kann in Entscheidungen erfolgen, bei denen die Person zwischen diesen Alternativen wählt. Absichten sind dafür verantwortlich, Handlungen einzuleiten, aufrechtzuerhalten und zu beenden. Sie werden häufig verwendet, um zu erklären, warum Menschen ein bestimmtes Verhalten an den Tag legen. Das Verhalten anderer in Bezug auf Absichten zu verstehen, findet bereits in der frühen Kindheit statt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Rolle von Gesten, Zeigen, Aufmerksamkeit und Augenbewegungen, um die Absichten anderer zu verstehen und gemeinsame Absichten zu bilden. In der Handlungstheorie ist eine zentrale Frage, ob es für alle intentionalen Handlungen gilt, dass sie von Absichten verursacht oder begleitet werden. Die Theorie des überlegten Handelns zielt darauf ab, Verhalten basierend darauf vorherzusagen, wie bereits bestehende Einstellungen und subjektive Normen die Verhaltensabsichten bestimmen. In der Ethik besagt das Absichtsprinzip, dass die moralische Zulässigkeit einer Handlung manchmal von der Absicht des Handelnden abhängt, diese Handlung auszuführen.
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